Freibeträge optimal nutzen

Erbschafts­steuer vom Steuer­berater

Professionelle Beratung bei Erbschaften mit Fokus auf Steuerminimierung und optimale Nutzung aller Freibeträge. Wir begleiten Sie von der Bewertung bis zur Steuererklärung und darüber hinaus.

Holger Boos

Steuerberater und Kanzleiinhaber

Ihre Ansprüche durchsetzen

Steht eine Erbschaft an und Sie sind unsicher über die steuerlichen Konsequenzen? Möchten Sie alle Möglichkeiten zur Steuerminimierung ausschöpfen?

Erbschaftssteuer vom Steuerberater bedeutet bei uns umfassende Beratung, die weit über die reine Steuererklärung hinausgeht. Wir verstehen Erbschaftsteuer als komplexes Gestaltungsfeld, bei dem durch rechtzeitige Planung und optimale Nutzung aller gesetzlichen Möglichkeiten erhebliche Steuerersparnisse realisiert werden können. Unsere Master-Expertise ermöglicht es uns, auch komplexe Erbfälle mit Betriebsvermögen, Immobilien oder internationalen Bezügen optimal zu behandeln. Unser Ziel ist es, die Erbschaftsteuerlast zu minimieren und gleichzeitig alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Unsere Leistungen

Erbschaftsteuererklärungen

Wir erstellen Ihre Erbschaftsteuererklärung vollständig und nutzen dabei alle verfügbaren Bewertungswahlrechte und Freibeträge optimal aus. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir der korrekten Bewertung des geerbten Vermögens, der Anwendung von Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen und der optimalen Nutzung persönlicher Freibeträge. Durch unsere Master-Expertise können wir auch komplexe Bewertungssachverhalte korrekt behandeln und alle legalen Möglichkeiten zur Steuerminimierung ausschöpfen.

Die Bewertung von Nachlassvermögen ist oft der entscheidende Faktor für die Höhe der Erbschaftsteuer. Wir nutzen alle Bewertungswahlrechte und -verfahren zu Ihrem Vorteil aus. Bei Immobilien prüfen wir verschiedene Bewertungsverfahren und wählen das für Sie günstigste aus. Bei Betriebsvermögen nutzen wir die umfangreichen Verschonungsregelungen und prüfen alle Möglichkeiten zur Bewertungsreduzierung.

Die Freibeträge im Erbschaftsteuerrecht sind komplex und vielfältig. Wir sorgen dafür, dass alle persönlichen Freibeträge (bis zu 500.000 Euro bei Ehegatten), Versorgungsfreibeträge und sachliche Befreiungen optimal genutzt werden. Durch geschickte Gestaltung und zeitliche Optimierung können oft mehrere Freibeträge kombiniert oder mehrfach genutzt werden.

Die beste Erbschaftsteuerplanung findet zu Lebzeiten statt. Wir beraten Sie zu optimalen Übertragungsstrategien, der geschickten Kombination von Schenkungen und Erbschaften und der Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten. Dabei entwickeln wir individuelle Konzepte, die sowohl Ihre familiären Wünsche als auch steuerliche Optimierung berücksichtigen.

Eine durchdachte Nachlassplanung kann die Erbschaftsteuerlast erheblich reduzieren. Wir entwickeln für Sie Strategien zur optimalen Verteilung des Vermögens, zur Nutzung von Freibeträgen bei mehreren Erben und zur zeitlichen Optimierung von Übertragungen. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir der Koordination zwischen verschiedenen Steuerarten.

Schenkungen sind oft der Schlüssel zur Erbschaftsteueroptimierung. Wir berechnen die optimalen Schenkungsbeträge und -zeitpunkte, um Freibeträge mehrfach zu nutzen. Dabei berücksichtigen wir auch die 10-Jahres-Frist und entwickeln mehrjährige Übertragungsstrategien. Besondere Expertise haben wir bei der Übertragung von Unternehmen und Immobilien.

Bei der Testamentsgestaltung beraten wir zu den steuerlichen Auswirkungen verschiedener Gestaltungsoptionen. Wir zeigen auf, wie durch geschickte testamentarische Verfügungen die Erbschaftsteuerlast minimiert werden kann, ohne die gewünschte Vermögensverteilung zu beeinträchtigen. Dabei arbeiten wir eng mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen.

Bei Erbfällen mit Auslandsbezug sind besondere steuerrechtliche und verfahrensrechtliche Aspekte zu beachten. Wir haben Erfahrung mit Doppelbesteuerungsabkommen, ausländischen Erbschaftsteuersystemen und der korrekten Behandlung ausländischen Vermögens. Durch unser internationales Netzwerk können wir auch bei komplexen grenzüberschreitenden Erbfällen kompetent beraten.

Unser Beratungsprozess

Erstberatung

In dem kostenlosen Analysegespräch analysieren wir Ihre Erbschaftssituation und identifizieren die wichtigsten Gestaltungs- und Optimierungsansätze. Wir erläutern die steuerlichen Konsequenzen und entwickeln einen ersten Lösungsansatz für Ihren konkreten Fall.

Lösungsentwicklung

Basierend auf der Erstberatung entwickeln wir eine umfassende Strategie für die optimale steuerliche Behandlung der Erbschaft. Wir erstellen eine detaillierte Vermögensbewertung und prüfen alle verfügbaren Gestaltungsoptionen. Ein strukturierter Bearbeitungsplan sorgt für Transparenz und Planungssicherheit.

Umsetzung

Die Umsetzung erfolgt systematisch und transparent. Alle erforderlichen Bewertungsgutachten werden erstellt, die Erbschaftsteuererklärung wird vollständig bearbeitet und alle Verfahrensschritte werden professionell abgewickelt. Regelmäßige Abstimmungen sorgen dafür, dass Sie stets über den aktuellen Stand informiert sind.

Unsere Kanzlei

Die Boos Steuerberater verfügen über umfassende Expertise im Erbschaftsteuerrecht. Als Master of Arts (Taxation) bringe ich die höchste akademische Qualifikation für komplexe erbschaftsteuerliche Fragestellungen mit. Diese Expertise ist besonders wichtig, da das Erbschaftsteuerrecht zu den komplexesten Bereichen des deutschen Steuerrechts gehört und ständigen Änderungen unterworfen ist.

Unsere Kanzlei betreut Erben und potenzielle Erblasser in ganz Deutschland. Dabei profitieren Sie von unserer Erfahrung mit verschiedensten Vermögensarten – von einfachen Geldvermögen über komplexe Immobilienportfolios bis hin zu mittelständischen Unternehmen. Durch unser Netzwerk mit Rechtsanwälten, Notaren und Sachverständigen können wir auch bei interdisziplinären Fragestellungen optimale Lösungen entwickeln.

Besonders stolz sind wir darauf, dass wir durch vorausschauende Beratung oft erhebliche Steuerersparnisse realisieren können. Unser Ansatz geht dabei über die reine Steuerberatung hinaus: Wir verstehen uns als Partner, der bei wichtigen Lebensentscheidungen die steuerlichen Konsequenzen transparent macht und optimale Lösungen entwickelt.

Ihre Vorteile

Die professionelle Beratung bei erbschaftsteuerlichen Fragen kann erhebliche Steuerersparnisse bewirken. Durch unsere Master-Expertise und systematische Herangehensweise werden alle legalen Optimierungsmöglichkeiten ausgeschöpft. Gleichzeitig haben Sie Rechtssicherheit und die Gewissheit, dass alle Verfahrensvorschriften korrekt eingehalten werden. Unsere bundesweite Betreuung macht den Service auch bei komplexen, überregionalen Erbfällen verfügbar.

Ihr Ansprechpartner

Fachgebiet:
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Fokussierung:
Komplexe Bewertungsverfahren, Unternehmensnachfolge, internationale Erbfälle

Berufserfahrung:
Langjährige Erfahrung im Erbschaftsteuerrecht, Master of Arts (Taxation)

Persönliche Beschreibung:
Als Master of Arts (Taxation) verfüge ich über tiefgreifendes Wissen in allen Aspekten des Erbschaftsteuerrechts. Mein Fokus liegt auf der Entwicklung maßgeschneiderter Strategien, die sowohl die familiären Wünsche als auch die steuerliche Optimierung berücksichtigen.

Kontakt

Wir wissen, dass Steuerangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.

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Das sagen unsere Mandanten

Häufig gestellte Fragen

Eine Erbschaftsteuererklärung ist binnen drei Monaten nach Kenntnis der Erbschaft beim Finanzamt abzugeben. Bei steuerberaterlicher Betreuung kann eine Fristverlängerung beantragt werden. Auch ohne Aufforderung muss bei höherwertigen Erbschaften eine Erklärung eingereicht werden.

Die Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis: Ehegatten 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro, andere Verwandte deutlich weniger. Diese Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden.

Betriebsvermögen und Anteile an Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen zu 85% oder sogar 100% von der Erbschaftsteuer befreit werden. Die Regelungen sind komplex und erfordern eine sorgfältige Prüfung und Gestaltung.

Ja, durch rechtzeitige Schenkungen können Freibeträge mehrfach genutzt werden (alle 10 Jahre). Oft ist es steuerlich günstiger, Vermögen schrittweise zu übertragen, statt alles auf einmal zu vererben.

Immobilien werden nach dem Bewertungsgesetz mit dem Verkehrswert angesetzt. Es gibt verschiedene Bewertungsverfahren, und oft können Abschläge für besondere Umstände geltend gemacht werden. Die Bewertung ist ein wichtiger Gestaltungsbereich.

Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und dem Beratungsaufwand. Bei der Erbschaftsteuer sind die Beratungskosten als Nachlassverbindlichkeiten absetzbar, was die Nettokosten reduziert.

Nein, bis zu den jeweiligen Freibeträgen ist eine Erbschaft steuerfrei. Allerdings kann auch bei kleineren Erbschaften eine Steuererklärung erforderlich sein, um die Steuerfreiheit zu dokumentieren.

Bei Auslandsbezug sind Doppelbesteuerungsabkommen und ausländische Erbschaftsteuersysteme zu beachten. Die Beratung wird komplexer, aber durch professionelle Gestaltung lassen sich oft günstige Lösungen finden.

Grundsätzlich ja, solange die Festsetzung noch nicht bestandskräftig ist. Wenn sich neue Tatsachen ergeben oder Fehler entdeckt werden, kann eine Berichtigung beantragt werden.

Unbedingt! Die besten Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie zu Lebzeiten. Je früher die Planung beginnt, desto mehr Optionen stehen zur Verfügung und desto mehr Steuern können gespart werden.